Entwurfs- und Bauvermessung

Entwurfsvermessung:

Lageplan zum Baugesuch, also die Entwurfsvermessung nach §4 LBOVVO (Baden-Württemberg) und Baybo (Bayern).

Darstellung der geplanten Gebäude in einem Lageplan entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen durch einen Vermessungsingenieur (Sachverständigen).

 

Bauvermessung:

Übertragung der geplanten Geometrie nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit.

Gebäude (Hochbau):

  • Übertragung/Absteckung der Gebäudeeckpunkte in der Örtlichkeit zum Ausheben der Baugrube.
  • Einschneiden der Achsen/Gebäudefluchten auf dem Schnurgerüst für die Bauausführung.
  • Anbringen von Meterrissen (Höhenfestpunkte in jedem Stockwerk des Rohbaus).

Tiefbau:

  • Absteckung (Markierung) von geplanten Straßen, Kanal- und Wasserleitungen bzw. sonstigen Leitungstrassen.
  • Auch stecken wir Grenzpunkte und Grenzlinien ab und bestimmen Höhenfestpunkte durch Nivellement bzw. Feinnivellement.

 

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