Entwurfs- und Bauvermessung
Entwurfsvermessung:
Lageplan zum Baugesuch, also die Entwurfsvermessung nach §4 LBOVVO (Baden-Württemberg) und Baybo (Bayern).
Darstellung der geplanten Gebäude in einem Lageplan entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen durch einen Vermessungsingenieur (Sachverständigen).
Bauvermessung:
Übertragung der geplanten Geometrie nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit.
Gebäude (Hochbau):
- Übertragung/Absteckung der Gebäudeeckpunkte in der Örtlichkeit zum Ausheben der Baugrube.
- Einschneiden der Achsen/Gebäudefluchten auf dem Schnurgerüst für die Bauausführung.
- Anbringen von Meterrissen (Höhenfestpunkte in jedem Stockwerk des Rohbaus).
Tiefbau:
- Absteckung (Markierung) von geplanten Straßen, Kanal- und Wasserleitungen bzw. sonstigen Leitungstrassen.
- Auch stecken wir Grenzpunkte und Grenzlinien ab und bestimmen Höhenfestpunkte durch Nivellement bzw. Feinnivellement.